Präambel
„Zu den herausragenden Ergebnissen des interkommunalen Zusammenwirkens der Gemeinde Nebelschütz in der zweisprachigen Oberlausitz gehört der erfolgreiche Aufbau der Kooperation mit der Stadtgemeinde Quidah im westafrikanischen Benin.
Dieses Zusammenwirken soll mit Gründung eines international aufgestellten gemeinnützigen Vereins und einer hiermit verbundenen deutlichen Erweiterung der Akteursbasis eine neue Qualität und Intensität erreichen und auf die Länder Westafrikas erweitert werden. Für die Gründer und Mitglieder des Vereins Sowutu – zu der auch Mitglieder aus den Ländern Tschechien, Polen und Benin gehören – ist es eine Herzensangelegenheit, mit Respekt und Würde aktiv nachhaltige lebendige Begegnungen mit der westafrikanischen Bevölkerung und ihren Vertretern und Organisationen auf allen Ebenen aufzubauen. Es ist Ziel des Zusammenwirkens, im Einklang mit den Entwicklungszielen der Vereinten Nationen und durch konkrete Begegnungs- und Projektinitiativen das gegenseitige Verständnis und Vertrauen langfristig und verlässlich wirksam zu gestalten und die realen Lebensverhältnisse in einer intakten Umwelt nachhaltig zukunftsorientiert zu verbessern.
Als im Oberlausitzer Nebelschütz beheimateter Verein für internationale Zusammenarbeit mit westafrikanischen Nichtregierungsorganisationen, Kommunen, Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen wird ein Lernort und Reallabor entwickelt, der einen gegenseitig offenen Austausch von Erfahrungen, Wissen und Kulturen ermöglicht.
SOWUTU bedeutet in der Landessprache Fon sinngemäss „etwas für morgen, für den Fortschritt zu tun, Hoffnung zu verbreiten.
Das soll das tragende Fundament für die Mission und Vision der künftigen Arbeit des Vereins sein.
In der Öffentlichkeitsarbeit soll der Vereinsname eine entsprechende ergänzende Erläuterung erfahren und viersprachig (deutsch, sorbisch, englisch und französisch) umgesetzt werden:
SOWUTU e.V.
Verein für internationale Zusammenarbeit mit Westafrika Auf dieser Basis beschlossen die Gründungsmitglieder am 01.08.2021 nachfolgende Satzung:
Satzung zur Gründung des Vereins
SOWUTU
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein trägt den Namen SOWUTU. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e.V.“. Er hat seinen Sitz in der Gemeinde Nebelschütz. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
2.1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er setzt sich zum Ziel, die internationale und interkulturelle Zusammenarbeit durch vielfältige Aktionen und persönliche Kontakte mit Respekt, gegenseitiger Achtung und Würde über die Grenzen der Gemeinde Nebelschütz hinaus mit anderen Bürgern und Gemeinden anderer Staaten zu pflegen und das humanistische Weltbild sowie die friedliche Entwicklung auf zwischenstaatlicher und zwischenmenschlicher Ebene zu unterstützen. Die freundschaftlichen Beziehungen, die bereits mit anderen ausländischen Städten und Gemeinden bestehen, sind zu pflegen, auszubauen und weitere Partnerschaften im In- und Ausland aufzubauen.
2.2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
2.2.1. Förderung der internationalen Zusammenarbeit, des kulturellen Austausches, der zwischenmenschlichen Toleranz sowie der Völkerverständigung
2.2.2. Förderung der deutsch-afrikanischen Kooperation insbesondere mit Akteuren, Gebietskörperschaften und Ländern Westafrikas. Vordergründig steht die Umsetzung der kommunalen Partnerschaftsbeziehung zwischen der Gemeinde Nebelschütz und der Stadt Ouidah in Benin.
2.2.3. Förderung des wissenschaftlichen Austausches unter Einbeziehung von Forschungs- und Anwendungs-Innovationen unter Zugrundelegung der UN Entwicklungsziele bei der Umsetzung gemeinsamer Projekte zum beiderseitigen Nutzen. Diese müssen die Allgemeinheit auf geistigen, materiellen, kulturellen oder sittlichen Gebieten selbstlos fördern. Die Förderung erfolgt ausschließlich und unmittelbar.
2.2.4. Förderung des Aufbaues von internationalen Bildungskooperationen insbesondere der Berufs- und Volksbildung bei besonderer Entwicklung ländlicher Regionen
2.2.5. Förderung von Maßnahmen, die der Jugendbegegnung, dem Jugend –und Kulturaustausch und einer regen interkulturellen Zusammenarbeit im In – und Ausland dienen. Eine besondere Rolle spielt dabei die Förderung und Pflege der sorbischen Kultur.
2.2.6. Vermittlung und Förderung von Kontakten und Verbindungen auf persönlicher Ebene, sowie im gesellschaftlichen und sportlichen Bereich.
2.3. Politisch und konfessionell ist der Verein neutral.
2.4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck mitbeinhaltet die Beschaffung zweckkonform bestimmter Mittel seitens Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie anderer steuerbegünstigter Körperschaften. Daneben kann der Verein seinen Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen.
2.5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Zahlung von Aufwandsentschädigungen, von Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten, Fahrkosten, Vergütung der Vorstandstätigkeit aus den Mitteln des Vereins sind in der Finanzordnung des Vereins geregelt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
3.1. Mitglied kann werden:
a) jede natürliche Person mit Vollendung des 16. Lebensjahres und jede juristische Person, die sich dem Vereinszweck verbunden fühlt
b) kommunale Gebietskörperschaften, insbesondere Partnergemeinden aus dem In- und Ausland c) Ehrenmitglieder …“